Aufzugsprüferbestellung
Allgemeine Informationen
Personen, die in Niederösterreich als Aufzugsprüfende für nicht gewerblich genutzte Aufzüge tätig werden wollen, müssen von der Landesregierung als Aufzugsprüfer bzw. Aufzugsprüferin bestellt werden.
Gewerblich genutzte Aufzüge unterliegen der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009).
- Weitere Informationen hierüber sowie die Listen der hiezu in Niederösterreich nach der HBV bestellten bestellten Inspektionsstellen sowie der nach der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 (ASV) bestellten Aufzugsprüfenden finden Sie unter
http://www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Gewerbe-Anlagen/Aufzugspruefer-HBV-2009.html
Voraussetzungen
» Schriftlicher Antrag
» Formlose, persönlich unterschriebene Zustimmungserklärung, dass Ihr Name und Ihre Anschrift in der Liste auf der Homepage des Landes Niederösterreich veröffentlicht werden darf
(Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden - Muster siehe unten) )*
» Nachweis einschlägiger Befähigungen.
Folgende Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden:
•Ø Befugnis eines Ingenieurkonsulenten oder Zivilingenieurs für Elektrotechnik oder Maschinenbau und mindestens einjährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
•Ø Zeugnis über die zweite Diplomprüfung der Studienrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau und mindestens zweijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
•Ø Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Höheren Technischen Lehranstalt, Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau oder einer Sonderform dieser Lehranstalten und mindestens dreijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau
Der Nachweis der praktischen Verwendung im Aufzugsbau hat in der Regel Tätigkeiten auf folgenden Gebieten zu umfassen:
♦ Konstruktion und Bemessung mechanischer und elektrotechnischer Anlagenteile,
♦ Bearbeitung von Schaltplänen (Steuerungs-, Antriebs- und Regelungsbereiche, Sicherheitsstromkreise und dgl.) und
♦ Einbau von Aufzügen im mechanischen und elektrotechnischen Bereich.
Er kann aber auch auf eine andere Weise erbracht werden, und zwar wenn die nachgewiesenen Tätigkeiten gleichwertig sind, insbesondere durch Zeugnisse über qualifizierte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Aufzugsprüfung unter der Leitung eines Aufzugsprüfenden.
)* Muster für eine Zustimmungserklärung:
„Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und die Firmenanschrift auf der Homepage des Landes des Landes Niederösterreich veröffentlich wird.
Diese Veröffentlichung kann ich jederzeit widerrufen."
Zuständige Stellen
NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1)
Verfahrensablauf
Die Behörde prüft den Antrag auf seine Vollständigkeit und auf die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften.
Aufgrund der Bestellung wird der Aufzugsprüfer in das Verzeichnis der Aufzugsprüfer, das die NÖ Landesregierung führt und sowohl auf der Homepage als auch einmal jährlich in den Amtlichen Nachrichten publiziert wird bzw. zur öffentlichen Einsicht aufliegt, aufgenommen.
Den Link zur Aufzugsprüfung bzw. zum Verzeichnis der Prüfenden finden Sie unten.
Rechtsgrundlagen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht
E-Mail: post.ru1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14591, Fax: 02742/9005-15160
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16