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Bauen / Neubau


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in Niederösterreich

Aufzugsprüferbestellung




Allgemeine Informationen

Personen, die in Niederösterreich als Aufzugsprüfende für nicht gewerblich genutzte Aufzüge tätig werden wollen, müssen von der Landesregierung als Aufzugsprüfer bzw. Aufzugsprüferin  bestellt werden.

Gewerblich genutzte Aufzüge unterliegen der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009).
- Weitere Informationen
hierüber sowie die Listen der hiezu in Niederösterreich nach der HBV bestellten bestellten Inspektionsstellen sowie der nach der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 (ASV) bestellten Aufzugsprüfenden finden Sie unter
http://www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Gewerbe-Anlagen/Aufzugspruefer-HBV-2009.html




Voraussetzungen

»  Schriftlicher Antrag

»  Formlose,  persönlich unterschriebene Zustimmungserklärung, dass Ihr Name und Ihre Anschrift in der  Liste auf der Homepage des Landes Niederösterreich veröffentlicht werden darf
(Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden - Muster siehe unten)   )*        


»  Nachweis einschlägiger Befähigungen.

Folgende Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden:

•Ø  Befugnis eines Ingenieurkonsulenten oder Zivilingenieurs für Elektrotechnik oder Maschinenbau und  mindestens einjährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder

•Ø     Zeugnis über die zweite Diplomprüfung der Studienrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau und mindestens zweijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder

•Ø     Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Höheren Technischen Lehranstalt, Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau oder einer Sonderform dieser Lehranstalten und mindestens dreijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau

Der Nachweis der praktischen Verwendung im Aufzugsbau hat in der Regel Tätig­keiten auf folgenden Gebieten zu umfassen:

♦      Konstruktion und Bemessung mechanischer und elektrotechnischer Anlagen­teile,

♦      Bearbeitung von Schaltplänen (Steuerungs-, Antriebs- und Regelungsberei­che, Sicherheitsstromkreise und dgl.) und

♦      Einbau von Aufzügen im mechanischen und elektrotechnischen Bereich.

Er kann aber auch auf eine andere Weise erbracht werden, und zwar wenn die nachgewiese­nen Tätigkeiten gleichwertig sind, insbesondere durch Zeugnisse über qualifizierte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Aufzugsprüfung unter der Leitung eines Aufzugsprüfenden.

 

)*  Muster für eine Zustimmungserklärung: 

„Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und die Firmenanschrift auf  der Homepage des Landes des Landes Niederösterreich veröffentlich wird.
Diese Veröffentlichung kann ich jederzeit widerrufen."




Zuständige Stellen

NÖ Landesregierung

Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht  (RU1)




Verfahrensablauf

Die Behörde prüft den Antrag auf seine Vollständigkeit und auf die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften.

Aufgrund der Bestellung wird der Aufzugsprüfer in das Verzeichnis der Aufzugsprüfer, das die NÖ Landesregierung führt und sowohl auf der Homepage als auch einmal jährlich in den Amtlichen Nachrichten publiziert wird bzw. zur öffentlichen Einsicht aufliegt, aufgenom­men.

Den Link zur Aufzugsprüfung bzw. zum Verzeichnis der Prüfenden  finden Sie unten.







Rechtsgrundlagen





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Aufzugsprüfung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht


E-Mail: post.ru1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14591, Fax: 02742/9005-15160

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 26.01.2012