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Bauen / Neubau
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Bauen / Neubau 
in Niederösterreich 
Teil eines Rohbaues

Gestaltungsbeirat und Architektur- und Planungsauswahlverfahren

Für Ansuchen um Wohnungsbau gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bauvorhaben bis 29 Wohneinheiten haben zur Voraussetzung, dass sie durch den Gestaltungsbeirat begutachtet wurden.
  • Bauvorhaben ab 30 Wohneinheiten haben zur Voraussetzung, dass vor Einreichung ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren durchgeführt wurde.

Detailliertere Informationen sowohl zur Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat als auch betreffend die Durchführung eines Architektur- und Planungsauswahlverfahrens erhalten Sie im Leitfaden zum Gestaltungsbeirat, welchen Sie online als PDF-Dokument abrufen können.


Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 Mitgliedern

  • 1 Vertreter der jeweiligen Gemeinde
  • 1 Vertreter des Bauträgers
  • 1 Fachgutachter als Vorsitzender, welcher vom Steuerungskomitee bestimmt wird
  • 1 Fachgutachter aus dem Gutachterkreis nach Wahl des Bauträgers
  • 1 Fachgutachter aus dem Gutachterkreis nach Wahl des Landes

Weiters sollte der Planer des Projektes für den Dialog mit der Jury an der Sitzung des Gestaltungsbeirates teilnehmen.

Die Auflistung der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates (Beilage A zum Leitfaden - Vorsitzende) sowie der Mitglieder des Beurteilungsgremiums (Beilage B zum Leitfaden - Architektenpool) finden Sie ebenfalls online .

Für eine Behandlung durch den Gestaltungsbeirat ist eine CD mit folgendem Inhalt vorzulegen:

  • Maximal 8 Umgebungsphotos
  • Photomontage mit maximal 3 bis 4 Photos
  • Lageplan, aus dem der Verkehrsfluss ersichtlich ist
  • Freiflächenkonzept
  • Grundrisse mit möglichst wenig Maßen und spärlicher Möblierung
  • Schnitte und Ansichten
  • Materialbeschreibung

Sämtliche Unterlagen sollen in Form einer einzigen PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 10 MB vorgelegt werden.

Die CD, das Datenblatt,sowie das Informationsblatt (Beilage C zum Leitfaden - Informationsblatt; verfügbar unter Downloads) welches original unterfertigt wird, übermitteln Sie bitte auf dem Postweg an folgende Adresse:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung - Gestaltungsbeirat
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten

Sämtliche Eingaben auf elektronischem Wege richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: wb.gestaltungsbeirat@noel.gv.at

Wir weisen darauf hin, dass bei Ansuchen zur Behandlung im Gestaltungsbeirat eine Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen zu berücksichtigen ist.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Wohnungsbau

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Fr. Patricia Eder E-Mail: wb.gestaltungsbeirat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15616, Fax: 02742/9005-15395

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

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Letzte Änderung dieser Seite: 05.08.2011