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in Niederösterreich 
Kellergasse mit Weingärten im Hintergrund

Erwerb eines Eigenheimes - Übernahme der Förderung

Sie kaufen oder übernehmen ein gefördertes Eigenheim? Wenn Sie ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Die nachstehende Information richtet sich an die ÜbernehmerInnen, sind aber auch für die Verkäuferseite und Rechtsvertreter interessant.


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ThemaSeite
Warum soll ich mich an das Land NÖ wenden? 1
Eigentumswohnung / Reihenhaus 2
Welche Förderungen kann ich nicht übernehmen? 3
Wann bin ich förderungswürdig? 4
Welche Unterlagen legt wer vor? 5
Wer prüft meine Förderungswürdigkeit? 6

Warum soll ich mich an das Land NÖ wenden?

Sie benötigen für eine Eigentumsübertragung unter Lebenden an einem geförderten Eigenheim bzw. an einer geförderten Wohnung die Zustimmung des Landes NÖ, ausgenommen für:
- die Übertragung des Anteils am Mindestanteil zwischen Ehegatten oder
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens infolge Auflösung der Ehegemeinschaft, sowie
- eine Eigentumsübertragung auf den Todesfall.






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Erwerb einer Eigentumswohnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-14030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 22.12.2011