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Wohnungserwerb - Übernahme der Förderung
Sie kaufen oder verkaufen eine geförderte Wohnung? Wenn Sie ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Die nachstehende Information richtet sich an die KäuferInnen, sind aber auch für die Verkäuferseite und Rechtsvertreter interessant
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Wer prüft meine Förderungswürdigkeit?
Bei Erstübereignungen und bei Mietwohnungen erfolgt die Prüfung und Feststellung der Förderungswürdigkeit durch den gemeinnützigen Wohnbauträger oder durch die Gemeinde bzw. durch den gewerblich befugten Hausverwalter.
Anderenfalls erfolgt die Prüfung der Förderungswürdigkeit immer beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten,
insbesonders, wenn eine geförderte Wohnung weiterverkauft wird.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Übernahme der Förderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-77201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-77201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a