Energieausweis im Rahmen der NÖ Wohnbauförderung
Durch energiesparende und nachhaltige Bauweise soll der zukünftige Energieverbrauch eines Gebäudes und somit auch das Freiwerden von umweltschädlichen Treibhausgasen möglichst gering gehalten werden.
Durch umweltgerechtes, energiesparendes Bauen oder Sanieren Ihres Objektes gewinnen Sie mehrfach. Sie können langfristig von wesentlich niedrigeren Heizkosten und einem höheren Wohnkomfort profitieren - und Sie schonen Umwelt und Klima.
Um darstellen zu können, welchen Heizwärmebedarf ein bestehendes oder geplantes Gebäude hat oder auch nach einer Sanierung haben wird, benötigt man einen Energieausweis.
Der Energieausweis berücksichtigt die Wärmeverluste an der Gebäudehülle und die Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente ins Gebäude. Auch Wärmegewinne im Hausinneren durch Elektrogeräte, Kochen usw. werden mit dem Energieausweis bilanziert und dargestellt.
Das Ergebnis ist die Energiekennzahl. Sie gibt an, wie viel Heizwärme ein Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen am tatsächlichen Standort benötigt. Für die Förderung wird die Energiekennzahl mit dem Referenzklima von 3.400 Kd/a herangezogen.
Die ermittelte Energiekennzahl kann im weitesten Sinn mit dem durchschnittlichen Treibstoffverbrauch eines Autos verglichen werden und ist ähnlich aussagekräftig (Beispiel: Energiekennzahl 50 ≈ 5l/100km).
- Energieausweis nach OIB Richtlinie 6
ist bei der Baubehörde Voraussetzung
für die Erteilung einer Baubewilligung
und dient auch als Grundlage für die Wohnbauförderung
Informationen dazu finden Sie im
» Benutzer-Handbuch zur OIB Richtlinie 6
Die Erstellung eines Energieausweises muss durch dafür befugte Personen erfolgen, wie:
Architekten, Baumeister, Zimmermeister, sonstige Befugte (Energieberater des Landes NÖ, NÖ Energieagenturen, ARGE Erneuerbare Energie, Energieberatung EVN, ARGE Holzbau NÖ), Zivilingenieure und technische Büros einschlägiger Fachrichtung.
- Für technische Auskünfte zum Energieausweis
wenden Sie sich bitte an die
Energie-Hotline 02742/22144
Gebäudedatenblatt Eigenheimsanierung - Beilage C zum Ansuchen Eigenheimsanierung (PDF-Datei, 518kb)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A