Wohnbeihilfe
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2) Allgemeines
Die Wohnbeihilfe ist grundsätzlich ein Baukostenzuschuss; Grundlage für die Berechnung des Aufwandes zum Wohnen ist daher die Rückzahlung von Förderungsdarlehen und Ausleihungen, welche im Zuge der Errichtung oder Sanierung einer geförderten Wohnung/eines geförderten Eigenheimes in Anspruch genommen wird.
Dieser Zuschuss bzw. diese Beihilfe ist variabel und richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung der geförderten Errichtung oder Sanierung maßgebend.
Der gleichzeitige Bezug von Wohnzuschuss und -beihilfe ist nicht möglich. Jungfamilien und kinderreiche Familien werden bei der Berechnung der Förderung begünstigt.
Das Land Niederösterreich schafft somit die besten Voraussetzungen für jedermann, um umweltbewusst und unbelastet wohnen und leben zu können!
Die Wohnbeihilfe wird über Ansuchen für Eigenheime, Reihenhäuser, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie für Wohnheime, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen zuerkannt, sofern die Errichtung oder Sanierung mit Darlehen bzw. Zuschuss nach dem
- Wohnhauswiederaufbaugesetz
- Bundes-, Wohn- und Siedlungsfondgesetz
- Wohnbauförderungsgesetz 1954, 1968, 1984
- Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983
- Wohnungsverbesserungsgesetz
- NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (Abschnitt III, und VII der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005, sofern noch eine Förderung nach dem vorstehenden Gesetzen besteht).
Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung --> Wohnbauförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
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