Wohnzuschuss-Antragsformular
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Beschreibung: | Diese Form der Unterstützung kann Eigentümern, Mietern oder Nutzungsbesrechtigten einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Wohnheimes (z.B. Behindertenwohnheim) oder eines geförderten Eigenheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach Voraussetzung der NÖ Richtlinien bereits eine Förderung gewährt wurde. |
Formular: | Antragsformular (pdf, 401kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
| Voraussetzungen: | Die Rückzahlung eines Förderungsdarlehens |
| Notwendige Unterlagen: | Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: Darstellung der Finanzierung Mittels Beilage A im Einvernehmen mit der Hausverwaltung |
| Besondere Hinweise: | Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn die Förderung für das Gebäude ab 1993 beantragt wurde, die Wohnbeihilfe kommt in den Jahren bis 1993 zu tragen. Bitte informieren Sie sich, welche Art der Unterstützung für Sie relevant ist. Wohnbau-Hotline: 02742/22133 |
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus7a
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus7a