Wohnzuschuss
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3) Allgemeines
Die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheimes stellt immer - auch nach erhaltener Förderung - eine gewaltige finanzielle Belastung dar. In Niederösterreich gibt es daher die Möglichkeit, zusätzlich einen Wohnzuschuss zu beantragen.
Dieser Zuschuss bzw. diese Beihilfe ist variabel und richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung der geförderten Errichtung oder Sanierung maßgebend.
Der gleichzeitige Bezug von Wohnzuschuss und - beihilfe ist nicht möglich. Jungfamilien und kinderreiche Familien werden bei der Berechnung der Förderung begünstigt.
Das Land Niederösterreich schafft somit die besten Voraussetzungen für jedermann, um umweltbewusst und unbelastet wohnen und leben zu können.
Der Wohnzuschuss ist grundsätzlich ein Baukostenzuschuss; Grundlage für die Berechnung des Wohnzuschusses ist daher die Rückzahlung von Ausleihungen, welche im Zuge der Errichtung oder Sanierung einer geförderten Wohnung/eines geförderten Eigenheimes in Anspruch genommen wurde.
Der Wohnzuschuss wird über Antrag für Eigenheime, Reihenhäuser, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie für Wohnheime, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, zuerkannt, wenn die Förderung für die Errichtung oder Sanierung des Gebäudes ab 1993 beantragt wurde.
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1666.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

