Wohnzuschuss
1234567
4) Wer kann Wohnzuschuss beantragen?
- Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates, Personen, die in Anwendung asylrechtlicher Bestimmungen aufenthaltsberechtigt sind).
- der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz haben; bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaft muss für beide Teile diese Voraussetzung zutreffen.
Um Wohnzuschuss kann angesucht werden:
- wenn bei dem geförderten Objekt die Errichtung gefördert wurde:
ab der nachweislichen Benutzbarkeit - wenn bei dem geförderten Objekt die Sanierung gefördert wurde:
bei der Wohnungssanierung: ab Zusicherung der Objektförderung
bei der Eigenheimsanierung: ab genehmigter Endabrechnung
jedenfalls muss die Rückzahlung des Förderungsdarlehens oder der Ausleihung bereits anrechenbar sein, wie z.B. frühestens 6 Monate vor erster Fälligkeit bei halbjährlicher dekursiver Tilgung
Der Wohnzuschuss kann nur für ein Förderungsobjekt bewilligt werden.
Diese Form der Unterstützung kann gewährt werden, wenn Ihr Eigenheim/Ihre Wohnung nach einer der folgenden Bestimmungen gefördert ist:
- "Sonderwohnbauprogramm für sozial bedürftige Wohnungssuchende", beschlossen am 11. Juni 1991 oder
- nach den am 26. Jänner 1993, 2. Juli 1993 und am 19. Oktober 1993 gemäß § 55 NÖ WFG in Verbindung mit § 9 Wohnungsförderungsverordnung 1990 beschlossenen Sonderkaktionen und den dazugehörigen Änderungen, oder
- nach den Richtlinien zu den Förderungsmodellen MH-NEU (Wohnugsbau), MHAS-NEU (Wohnungssanierung), EH-NEU (Eigenheim), KLAS-NEU (Eigenheimsanierung) oder
- nach dem NÖ WFG 2005
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Downloads
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A