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in Niederösterreich

Wohnzuschuss

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4) Wer kann Wohnzuschuss beantragen?

  • Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates, Personen, die in Anwendung asylrechtlicher Bestimmungen aufenthaltsberechtigt sind).
  • der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz haben; bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaft muss für beide Teile diese Voraussetzung zutreffen.

Um Wohnzuschuss kann angesucht werden:

  • wenn bei dem geförderten Objekt die Errichtung gefördert wurde:
    ab der nachweislichen Benutzbarkeit
  • wenn bei dem geförderten Objekt die Sanierung gefördert wurde:
    bei der Wohnungssanierung: ab Zusicherung der Objektförderung
    bei der Eigenheimsanierung: ab genehmigter Endabrechnung

jedenfalls muss die Rückzahlung des Förderungsdarlehens oder der Ausleihung bereits anrechenbar sein, wie z.B. frühestens 6 Monate vor erster Fälligkeit bei halbjährlicher dekursiver Tilgung

Der Wohnzuschuss kann nur für ein Förderungsobjekt bewilligt werden.

Diese Form der Unterstützung kann gewährt werden, wenn Ihr Eigenheim/Ihre Wohnung nach einer der folgenden Bestimmungen gefördert ist:

  • "Sonderwohnbauprogramm für sozial bedürftige Wohnungssuchende", beschlossen am 11. Juni 1991 oder
  • nach den am 26. Jänner 1993, 2. Juli 1993 und am 19. Oktober 1993 gemäß § 55 NÖ WFG in Verbindung mit § 9 Wohnungsförderungsverordnung 1990 beschlossenen Sonderkaktionen und den dazugehörigen Änderungen, oder
  • nach den Richtlinien zu den Förderungsmodellen MH-NEU (Wohnugsbau), MHAS-NEU (Wohnungssanierung), EH-NEU (Eigenheim), KLAS-NEU (Eigenheimsanierung) oder
  • nach dem NÖ WFG 2005



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

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Letzte Änderung dieser Seite: 10.02.2012