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Wohnzuschuss

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7) Wann und Wie erfolgt die Auszahlung?

Wann und wie erfolgt die Auszahlung des Wohnzuschusses?

Wohnzuschuss kann ab dem Monat, in dem die Förderungsvoraussetzungen gegeben waren, zuerkannt werden. Wohnzuschuss kann jedoch nur für einen Zeitraum bis drei Monate vor Einlangen des Antrages zuerkannt werden.

Die Anweisungen erfolgen monatlich im Nachhinein nach Annahme der Zusicherung.

Eine Änderung der Förderungsvereinbarung kann erfolgen,

  • wenn der zu leistende Aufwand zum Wohnen infolge tilgungsplanmäßiger Erhöhung der Annuität des Förderungsdarlehens höher wird
  • bei der Geburt eines Kindes, das gegenüber dem Förderungswerber versorgungsberechtigt ist und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt
  • bei einer gravierenden Einkommensminderung (von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr)

sofern der Änderungsbetrag mehr als € 20,00 beträgt.

Wann verlieren Sie den Anspruch auf Wohnzuschuss?

Grundsätzlich ist der Zuschuss nicht rückzahlbar; er wird jedoch nur zur Auszahlung gebracht, solange der Förderungsnehmer seinen verttragsmäßigen Zahlungsverpflichtungen in Form zu leistenden Annuitäten nachkommt.

Der Wohnzuschuss wird eingestellt, wenn:

  • die geförderte Wohnung veräußert oder der MIetvertrag aufgelöst wird;
  • der Förderungswerber aus dem geförderten Objekt auszieht;
  • ein Antrag auf begünstigte Darlehenstilgung eingebracht wurde;
  • ein Förderungs- oder Konversionsdarlehen vollständig zurückgezahlt oder gekündigt wird oder kein Zuschuss mehr geleistet wird;
  • das geförderte Objekt entgegen den gesetzlichen Bestimmungen benützt wird.

Welche Einstellungsgründe müssen Sie nach Zusicherung unverzüglich bekanntgeben?

  • Auflösung des Mietvertrages
  • Veräußerung der Wohnung
  • Auszug aus der Wohnung
  • gänzliche Darlehenstilgung

Durch die Einhaltung der Meldevorschriften können sie Überbezüge, die wir von Ihnen rückfordern müssten, vermeiden.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
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Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

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Letzte Änderung dieser Seite: 15.02.2012