Ziviltechnikerprüfung
Um in Österreich den Beruf des Ziviltechnikers ausüben zu dürfen, muss die erforderliche fachliche Befähigung wie folgt nachgewiesen werden:
Einerseits durch die Absolvierung des der angestrebten Befugnis entsprechenden Studiums und einer praktischen Betätigung, andererseits die erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung.
Der Antrag auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung ist bei der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer für Wien, NÖ und Burgenland (Informationen unter 01/551781-0) einzureichen. Diese hat das Ansuchen dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend vorzulegen, welcher über die Zulassung entscheidet. Liegt der Wohnsitz des Werbers in NÖ, erfolgt die Zuweisung zur Prüfungskommission beim Landeshauptmann von Niederösterreich.
Nächste Ziviltechnikerprüfung in Niederösterreich (Frühjahrstermin 2012)
Datum: 7.5.2012
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Ort: NÖ Landhaus, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Baudienst
Ing. Alexander Grinzinger E-Mail: post.bd1p@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16223, Fax: 02742/9005-14670
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

