Kindergarten Inbetriebnahmeverfahren
Allgemeine Informationen
Der baulich fertig gestellte Kindergarten bzw. die Kindergartengruppe darf nur mit Bewilligung der Landesregierung in Betrieb genommen werden.
Voraussetzungen
- Antrag
- Die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften müssen den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sein.
- Die erforderlichen KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen müssen beigestellt sein.
Fristen
Vor Inbetriebnahme des neuen Gebäudes/der neuen Räumlichkeiten.
Zuständige Stellen
Verfahrensablauf
Nach Fertigstellung der neuen Kindergartenräumlichkeiten/des neuen Kindergartengebäudes ist vor Inbetriebnahme (ungefähr 5 Wochen vorher) seitens des Kindergartenerhalters ein Antrag um Bewilligung der Inbetriebnahme einzureichen.
Zur Prüfung, ob die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sind, wird ein Lokalaugenschein durchgeführt.
Anschließend erfolgt die Bewilligung der Inbetriebnahme mittels Bescheid.
Kosten
Verhandlungskosten/Kommissionsgebühr:
€ 9,45 pro ½ Stunde und Kommissionsmitglied
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
per Mail: post.k5@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-13595
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Reinhart Handl, Alexander Wald E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271, 13249, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, 3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

