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Nachmittagsbetreuung im Kindergarten - Antrag
Es gelten die Förderungsrichtlinien vom 1.9.2006
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Beschreibung: | Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag |
Formular: | Antrag mit den Richtlinien (pdf-Datei, 300 kb) Änderungsmeldung (pdf-Datei, 230 kb) Antrag für den Zuschuss zur Ferienbetreuung (pdf-Datei, 230 kb) |
| Voraussetzungen: | Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung ist das jeweilige Familieneinkommen. Als Familieneinkommen gilt das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder und eines Lebensgefährten/Lebensgefährtin einschließlich Alimente, Arbeitslosen-, Notstands- und Sondernotstandsunterstützung. |
| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Lebensgefährtin/Lebensgefährten Nachweis sonstiger Einnahmen, z. B. Unterhaltszahlungen, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Wochen-, Karenz- und Kinderbetreuungsgeld oder ähnliche Leistungen |
| Zuständigkeit: | Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kindergärten |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
Gabriele Retzl E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
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