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Kindergärten & Schulen


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Kindergärten & Schulen
in Niederösterreich

Nachmittagsbetreuung im Kindergarten - Antrag

Es gelten die Förderungsrichtlinien vom 1.9.2006

 

Beschreibung:

Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag

Formular:

Antrag mit den Richtlinien (pdf-Datei, 300 kb)

Änderungsmeldung (pdf-Datei, 230 kb)

Antrag für den Zuschuss zur Ferienbetreuung (pdf-Datei, 230 kb)

Voraussetzungen:Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung ist das jeweilige Familieneinkommen. Als Familieneinkommen gilt das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder und eines Lebensgefährten/Lebensgefährtin einschließlich Alimente, Arbeitslosen-, Notstands- und Sondernotstandsunterstützung.
Notwendige Unterlagen: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Lebensgefährtin/Lebensgefährten
Nachweis sonstiger Einnahmen, z. B. Unterhaltszahlungen, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Wochen-, Karenz- und Kinderbetreuungsgeld oder ähnliche Leistungen
Zuständigkeit: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kindergärten




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten


Gabriele Retzl E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 30.12.2011