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Kindergärten & Schulen


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in Niederösterreich

Fahrschülerbeaufsichtigung - Antrag

Beitrag des Landes zu den Kosten der Beaufsichtigung von Fahrschülern

 

Beschreibung:

Schulerhalter und Elternvereinigungen einer allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschule können für die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich eine finanzielle Unterstützung beantragen. Gefördert wird die Beaufsichtigung der Schüler von der Ankunft mit dem Schulbus bis 15 Minuten vor Schulbeginn und nach Schulende bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.

Formular:

Antragsformular (pdf, 95kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Voraussetzung:

siehe Richtlinien (doc, 12kb)
Notwendige Unterlagen: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
- ausgefülltes Antragsformular
Fristen:1. Februar des laufenden Schuljahres
Kosten:keine




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Helga Wimmer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 20.09.2007