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Fahrschülerbeaufsichtigung - Antrag
Beitrag des Landes zu den Kosten der Beaufsichtigung von Fahrschülern
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Beschreibung: | Schulerhalter und Elternvereinigungen einer allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschule können für die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich eine finanzielle Unterstützung beantragen. Gefördert wird die Beaufsichtigung der Schüler von der Ankunft mit dem Schulbus bis 15 Minuten vor Schulbeginn und nach Schulende bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels. |
Formular: | Antragsformular (pdf, 95kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
Voraussetzung: | siehe Richtlinien (doc, 12kb) |
| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: - ausgefülltes Antragsformular |
| Fristen: | 1. Februar des laufenden Schuljahres |
| Kosten: | keine |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Helga Wimmer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Helga Wimmer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13