Tagesform an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Allgemeine Regelung
Die gesetzlichen Schulerhalter können eine allgemeinbildende Pflichtschule (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) zur Tagesform erklären. Dabei besteht die Möglichkeit, den ganzen Tag über Unterricht und Betreuung abzuwechseln (verschränkte Form) oder am Vormittag den Unterricht und am Nachmittag Betreuung vorzusehen (nicht verschränkte Form).
Neuerung seit dem Schuljahr 2006/2007
Der NÖ Landtag hat im Frühjahr 2006 einige Neuerungen hinsichtlich der Tagesform beschlossen:
Hier die wesentlichsten Punkte zusammengefasst:
- Es ist eine Information und Befragung der Erziehungsberechtigten über eine Tagesform der Schule durchzuführen.
- Die Führung einer Tagesform ist sowohl schulübergreifend als auch eventuell schulartübergreifend möglich.
- Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Freizeitbereich des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen dürfen Beiträge von den Unterhaltsverpflichteten eingehoben werden. Diese sind vom Schulerhalter durch Verordnung festzulegen, dürfen höchstens kostendeckend sein und haben auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten Bedacht zu nehmen.
- Gegenstandsbezogene Stunden in der Tagesform sind nicht zwingend vorgeschrieben.
- Der gesetzliche Schulerhalter muss eine Tagesform einrichten, wenn mindestens 15 Schülerinnen und Schüler dies wünschen.
Kein Zwang zur Errichtung einer Tagesform besteht, wenn- die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder
- andere regionale Betreuungsformen vorhanden sind (Z.B. Hort, Tagesbetreuung).
- Die Tagesform darf auch eingerichtet werden, wenn weniger als 15 Schülerinnen und Schüler dies wünschen.
- In einer Gruppe der Tagesform soll die Zahl 25 und darf die Klassenschülerhöchstzahl nicht überschritten werden.
- Förderung der Tagesform
- Bund:
Pro 15 Schüler in der Tagesform werden 5 Lehrerstunden oder 10 Erzieherstunden zur Verfügung gestellt. - Land:
Für eine neue Gruppe von mindestens 15 Schülern an ASO, VS, HS oder PTS wird ein Jahresbetrag von € 5.000.-- gewährt, für zwei Gruppen € 7.500.--, für drei Gruppen € 10.000.--.
Bedingungen:- Eine Beratung durch das Aktionsteam muss erfolgen.
- Es müssen fünf Stunden gegenstandsbezogene Lernzeit angeboten werden.
- Das zusätzliche Personal wird bei einem ausgelagerten Verein angestellt.
- Der Beitrag der Unterhaltsverpflichteten darf € 80.-- nicht übersteigen.
- Bestehende Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung dürfen nicht konkurrenziert werden.
- Bund:
Folgende allgemein bildende Pflichtschulen ( Liste ) bieten derzeit eine Betreuung (Lernzeit und Freizeit) von Schülern am Nachmittag an.
Achtung!: Auch hier gilt die Schulsprengeleinteilung.
Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen , Hauptschulen,
Allgemeine Sonderschulen und Polytechnische Schulen .
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Mag. Rupert Kleibel, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, 3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A