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Kindergärten & Schulen
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Kindergärten & Schulen 
in Niederösterreich 
Hausfassade einer Schule

Förderung aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds


Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als
  • gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
  • gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
  • Betreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden Musikschule im Sinne des
    NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,
  • Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
  • Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung

errichtet.

Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. 5070

Gefördert werden:

  • Bauvorhaben
  • Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Energietechnische Maßnahmen
  • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
  • Anschaffung von EDV Anlagen
  • Errichtung von Schulsportanlagen
  • Errichtung von Kindergartenspielplätzen
  • Anschaffung von Schülerautobussen




Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds (PDF-Datei, 22kb)
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds -ZweieinhalbjährigeKinder (PDF-Datei, 21kb)
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds für AHS (PDF-Datei, 31kb)
Antragsformular (PDF-Datei, 51kb)
Antragsformular Zweieinhalbjährige (PDF-Datei, 46kb)
Information Förderung energietechnischer Maßnahmen (PDF-Datei, 21kb)
Beiblatt - Förderung energietechnischer Maßnahmen (Excel-Datei, 227kb)
Kostengliederung (gemäß ÖNORM B-1801-1) (zip-Datei, 48kb)
Richtlinie für den Kindergartenbau (PDF-Datei, 27kb)
Richtlinie Schulbau (PDF-Datei, 45kb)
Baubeirat-Richtlinien (PDF-Datei, 17kb)
Objektdatenblatt (Word-Datei, 238kb)
RaumbedarfMobiki.pdf (PDF-Datei, 5kb)

Weitere Informationen erhalten Sie auch
beim Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Martin Fischer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 09.03.2012