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Förderung aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
- Betreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden Musikschule im Sinne des
NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200, - Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
- Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung
errichtet.
Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. 5070
Gefördert werden:
- Bauvorhaben
- Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Energietechnische Maßnahmen
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
- Anschaffung von EDV Anlagen
- Errichtung von Schulsportanlagen
- Errichtung von Kindergartenspielplätzen
- Anschaffung von Schülerautobussen
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds (PDF-Datei, 22kb)
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds -ZweieinhalbjährigeKinder (PDF-Datei, 21kb)
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds für AHS (PDF-Datei, 31kb)
Antragsformular (PDF-Datei, 51kb)
Antragsformular Zweieinhalbjährige (PDF-Datei, 46kb)
Information Förderung energietechnischer Maßnahmen (PDF-Datei, 21kb)
Beiblatt - Förderung energietechnischer Maßnahmen (Excel-Datei, 227kb)
Kostengliederung (gemäß ÖNORM B-1801-1) (zip-Datei, 48kb)
Richtlinie für den Kindergartenbau (PDF-Datei, 27kb)
Richtlinie Schulbau (PDF-Datei, 45kb)
Baubeirat-Richtlinien (PDF-Datei, 17kb)
Objektdatenblatt (Word-Datei, 238kb)
RaumbedarfMobiki.pdf (PDF-Datei, 5kb)
Weitere Informationen erhalten Sie auch
beim Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Links
ÖISS
Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau
NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz
NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBL 5070
NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996
NÖ Musikschulgesetzes 2000
ÖISS
Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau
NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz
NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBL 5070
NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996
NÖ Musikschulgesetzes 2000
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Martin Fischer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Martin Fischer, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

