Wo wird mein Kind die Pflichtschule besuchen?
Niederösterreich ist für alle Pflichtschularten (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) in Sprengel eingeteilt.
Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen Hauptschulen Allgemeine Sonderschulen Polytechnische Schulen .
Berechtigungssprengel bestehen für Sporthauptschulen.
Das Kind muss in die Schule aufgenommen werden, in deren Schulsprengel es wohnt.
Die Aufnahme erfolgt bei der Schulleitung (Direktor/in).
Soll das Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, müssen Sie dies bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. bei Ihrem Magistrat (Stadt mit eigenem Statut) melden. Hiezu werden die Stellungnahmen der Direktionen der sprengelmäßig zuständigen und der von Ihnen gewünschten Schule und von den Schulerhaltern (Gemeinde) beider Schulen eingeholt.
Von Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. von Ihrem Magistrat (Stadt mit eigenem Statut) bekommen Sie die Zustimmung zum sprengelfremden Schulbesuch, wenn dagegen aus schulorganisatorischen Gründen nichts einzuwenden ist.
Die Aufnahme Ihres Kindes in eine sprengelfremde Schule kann aber von der Direktion Ihrer gewünschten Schule verweigert werden, wenn die Wohngemeinde keinen Beitrag zu den Schulerhaltungskosten der aufnehmenden Schule leistet.
Ändert sich der Wohnort des Kindes während des Besuchs einer Pflichtschule, muss die Schule nicht gewechselt werden. Die Schule kann bis zu ihrem Abschluss besucht werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Mag. Rupert Kleibel, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A