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Kindergärten & Schulen


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Kindergärten & Schulen
in Niederösterreich

Wo wird mein Kind die Pflichtschule besuchen?

mehrere Schüler beim Lernen

Niederösterreich ist für alle Pflichtschularten (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) in Sprengel eingeteilt.

Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen   Hauptschulen   Allgemeine Sonderschulen   Polytechnische Schulen .

Berechtigungssprengel bestehen für Sporthauptschulen.

Das Kind muss in die Schule aufgenommen werden, in deren Schulsprengel es wohnt.

Die Aufnahme erfolgt bei der Schulleitung (Direktor/in).

Soll das Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, müssen Sie dies bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. bei Ihrem Magistrat (Stadt mit eigenem Statut) melden. Hiezu werden die Stellungnahmen der Direktionen der sprengelmäßig zuständigen und der von Ihnen gewünschten Schule und von den Schulerhaltern (Gemeinde) beider Schulen eingeholt.

Von Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. von Ihrem Magistrat (Stadt mit eigenem Statut) bekommen Sie die Zustimmung zum sprengelfremden Schulbesuch, wenn dagegen aus schulorganisatorischen Gründen nichts einzuwenden ist.

Die Aufnahme Ihres Kindes in eine sprengelfremde Schule kann aber von der Direktion Ihrer gewünschten Schule verweigert werden, wenn die Wohngemeinde keinen Beitrag zu den Schulerhaltungskosten der aufnehmenden Schule leistet.

Ändert sich der Wohnort des Kindes während des Besuchs einer Pflichtschule, muss die Schule nicht gewechselt werden. Die Schule kann bis zu ihrem Abschluss besucht werden.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Mag. Rupert Kleibel, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 08.01.2010