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Schulbau; bauliche Gestaltung und Raumprogramm der allgemein bildenden Pflichtschulen
In den Paragrafen 83 bis 92 des NÖ Pflichtschulgesetzes sind die Regelungen für den Bau und die Ausstattung von allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) geregelt.
Ausgehend von diesen Regelungen wurden Richtlinien für das Raumprogramm, die bauliche Gestaltung und Ausführung sowie die Ausstattung von allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich erstellt. Diese Richtlinien stellen eine allgemeine Hilfestellung dar. Das effektive Raumprogramm der Schulen ermittelt die Schulkommission nach § 85 des NÖ Pflichtschulgesetzes.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schulbau
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Mag. Rupert Kleibel E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13295
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Mag. Rupert Kleibel E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13295
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A