
Kurzstipendien können auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und des Hauptwohnsitzes in einer Mitgliedsregion der Arbeitsgemeinschaft Donauländer für die Bereiche Kunst / Kultur, Kulturmanagement, Bildung / Ausbildung sowie Wissenschaft vergeben werden. Ein besonderer Bereich der Kurzstipendien betrifft die Know-How-Vermittlung in Verwaltungsmanagement, Kulturmanagement und ähnlichen Bereichen im Wege von Praktikums-Aufenthalten.
Voraussetzung ist eine Beantragung gemäß den Richtlinien zur Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996. Die Beantragung muss mittels des Formulars ARGE Donauländer Stipendium Niederösterreich erfolgen.