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Informationen für Gemeinden

Kommunaler Wasserentwicklungsplan

Präsentation des Wasserentwicklungsplanes
NLK Schleich

Am 4. März 2009 wurde in St.Pölten im Rahmen eines ÖWAV-Seminars der neue Leitfaden "Der kommunale Wasserentwicklungsplan" präsentiert.

Grundgedanke des kommunalen Wasserentwicklungsplanes ist es, alle Sektoren der kommunalen Wasserwirtschaft von der Wasserversorgung über Abwasserentsorgung und Hochwasserschutz bis hin zu Wasser als Freizeit- und Wirtschaftsfaktor zu analysieren und dabei besonders auf gegenseitige Wechselwirkungen zu achten.

Umweltlandesrat Stephan Pernkopf: "Viele kommunale Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Raumordnung, der Land- und Forstwirtschaft beeinflussen sich gegenseitig. Durch vorausschauendes Planen können Synergien genutzt und Widersprüche aufgelöst werden. Mit einem kommunalen Wasserentwicklungsplan verfügen Gemeinden dafür über eine hervorragende Planungs- und Entscheidungsgrundlage."

Bgm. Helmut Mödlhammer, Präsident des österreichischen Gemeindebundes: "Eine gesicherte Trink- und Nutzwasserversorgung, eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung und ein weitreichender Schutz vor Hochwässern sind Kernaufgaben jeder Gemeinde, die von der Bevölkerung mit hoher Qualität und Zuverlässigkeit erwartet werden. Vorausschauendes Planen ist unumgänglich, um diese Anforderungen bestmöglich zu erfüllen."

Mit einem Wasserentwicklungsplan können einerseits Synergien besser genutzt werden, wie z.B. Hochwasserschutzanlagen mit gleichzeitigem Naherholungswert, und andererseits Planungsfehler wie z.B. Bauten auf Altlasten oder Siedlungen im Überflutungsbereich vermieden werden.

Der ÖWAV-Leitfaden "Der kommunale Wasserentwicklungsplan" ist eine gut für die Praxis geeignete, allgemein verständliche Grundlage, damit Gemeinden einen Wasserentwicklungsplan erstellen können. Der Leitaden kann beim ÖWAV (siehe Links) kostenlos bezogen werden bzw. steht er dort auch als download zur Verfügung.




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Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2

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Letzte Änderung dieser Seite: 19.07.2010