Antrag Landes-Finanzsonderaktion
"Thermische Sanierung"
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Beschreibung: | Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion „Thermische Sanierung" ist die Zwischenfinanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Verminderung des Energieverbrauches bei gemeindeeigenen Gebäuden förderbar. Die Maßnahmen sind förderbar, wenn damit mindestens 25 % der thermischen Hüllfläche des Gebäudes saniert werden. Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von höchstens 5 % p.a. für bei Kreditinstituten aufgenommene Darlehen über einen Zeitraum von 3 bzw. 5 Jahren. Die maximal förderbare Darlehenshöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Anteiles der durch andere projektbezogene Förderungen bzw. durch Eigenmittel abgedeckt wird. Gefördert werden Gemeinden (oder deren Gesellschaften) mit einer Umlagenfinanzkraft von bis zu € 40 Mio. |
Ansuchen: | Ansuchen gemäß der Richtlinie "Landes-Finanzsonderaktion - Thermische Sanierung" können an das Amt der NÖ Landesregierung |
Richtlinien: | |
Ansuchen-Beilage: | |
Voraussetzungen: | Förderwerber können nur NÖ Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden sein. |
Fristen: | Die Antragstellung ist vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 möglich. |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Christian Aubrunner E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515, Fax: 02742/9005-15937
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4