Antrag Landesfinanzsonderaktion - Allgemein
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Beschreibung: | Im Rahmen der „Landes-Finanzsonderaktion - Allgemein" sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden förderbar. Bei baulichen bzw. energietechnischen Maßnahmen sind bestimmte Kriterien zu beachten (siehe Beilage zum Antrag). Bei Darlehensfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von maximal 3% für bei Kreditinstituten aufgenommene Darlehen und der Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB. Die Darlehenslaufzeit darf höchstens 15 Jahre betragen. Ausgenommen sind Darlehen für Gemeindestraßen und Nebenanlagen, Straßenbeleuchtung, Rad- und Wanderwege, deren maximale Laufzeit 10 Jahre beträgt. Bei Leasingfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschuss von höchstens 3% für ein fiktives Darlehen über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Für die Berechnung der Förderung ist die Umlagenfinanzkraft der Gemeinde maßgebend, wobei die geförderte Darlehenshöhe pro Projekt maximal € 350.000,-- beträgt. |
Ansuchen: | Ansuchen gemäß der Richtlinie "Landes-Finanzsonderaktion - Allgemein" können an das Amt der NÖ Landesregierung |
Richtlinien: | |
Ansuchen-Beilage: | |
Voraussetzungen: | Förderwerber können nur NÖ Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden sein. |
Fristen: | siehe Richtlinien |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Christian Aubrunner E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515, Fax: 02742/9005-15937
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4