
Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen dieser Richtlinien Maßnahmen der Gemeinden für eine verstärkte nachhaltige gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, damit qualitative und/oder quantitative Synergien anzuregen, das kommunale Leistungsspektrum zu optimieren und die Effizienz zu steigern.
Förderungen nach diesen Richtlinien sind möglich für:
Der Einsatz der Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.
Auf Förderungsmittel nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
1. Eine Förderung wird nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens gewährt.
Frist für die Einreichung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung ist der 01. März jeden Jahres.
2. Das Ansuchen hat folgende für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen zu enthalten:
a) Für Kooperationsförderung:
- Pläne
- Kostenschätzung
- Darstellung der finanziellen Sicherstellung (Finanzierungsplan) wenn es nach Art und Umfang der zu fördernden Leistung notwendig erscheint.
- Kooperationsvereinbarung (Finanzierungsvereinbarung)
b) Für Gemeindefusionsförderung:
- Nachvollziehbare qualitative und quantitative Bewertung der Auswirkungen der Gemeindefusion.