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Finanzzuweisung für Gemeindefusionen / Gemeindekooperationen


Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen dieser Richtlinien Maßnahmen der Gemeinden für eine verstärkte nachhaltige gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, damit qualitative und/oder quantitative Synergien anzuregen, das kommunale Leistungsspektrum zu optimieren und die Effizienz zu steigern.

Förderungen nach diesen Richtlinien sind möglich für:

    1. Kooperationen, für die keine sonstigen Förderungsmittel beansprucht werden können sowie
    2. Gemeindefusionen

Der Einsatz der Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.

Auf Förderungsmittel nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.



1.   Eine Förderung wird nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens gewährt.

Frist für die Einreichung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung ist der 01. März jeden Jahres.

2.   Das Ansuchen hat folgende für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen zu enthalten:

a) Für Kooperationsförderung:

b) Für Gemeindefusionsförderung:



Förderungsantrag (Word-Datei, 88kb)



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Finanzzuweisungen (Gemeindefusionen / Gemeindekooperationen)

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden


E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/9005/12225

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 5

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