
Ziel der Förderungsaktion ist es, Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung zu unterstützen.
Gefördert werden:
Für Klimabündnisgemeinden und solche die innerhalb von 18 Monaten beitreten wird ein Zuschuss maximal in der Höhe der feinstaubrelevanten Kosten, der jedoch mit 50 % der Gesamtkosten bzw. mit € 7.500,-- bei Investitionen und € 2.500,-- bei sonstigen Leistungen pro Jahr und Gemeinde begrenzt ist, gewährt.
Für Nichtklimabündnisgemeinden wird ein Zuschuss maximal in der Höhe der feinstaubrelevanten Kosten, der jedoch mit 30 % der Gesamtkosten bzw. mit € 4.500,-- bei Investitionen und € 1.500,-- bei sonstigen Leistungen pro Jahr und Gemeinde begrenzt ist, gewährt.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den downloads.
Förderansuchen sind schriftlich beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung BD4-Umwelttechnik, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Tel.: 02742/9005-14895 , post.bd4@noel.gv.at unter Verwendung des dafür vorgesehenen Einreichformulars einzubringen.