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Blick in ein grünes Tal mit vielen Bäumen

NÖ Umweltförderung für kommunale Feinstaubmaßnahmen


Ziel der Förderungsaktion ist es, Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung zu unterstützen.



Gefördert werden:

  • Gasfahrzeuge
  • Kehrmaschinen mit Einrichtungen zur Feinstaubreduzierung
  • Aufwendungen für Maßnahmen mit besonderer Feinstaubrelevanz
  • Fernwärmeanschlüsse von Gemeindegebäuden
    (Fernwärmeanschlüsse von Schulen und Kindergärten - siehe NÖ Schul- und Kindergartenfonds)                                     

Ansuchen Feinstaubmaßnahmen (Word-Datei, 1021kb)

Für Klimabündnisgemeinden und solche die innerhalb von 18 Monaten beitreten wird ein Zuschuss maximal in der Höhe der feinstaubrelevanten Kosten, der jedoch mit 50 % der Gesamtkosten bzw. mit         € 7.500,-- bei Investitionen und € 2.500,-- bei sonstigen Leistungen pro Jahr und Gemeinde begrenzt ist, gewährt.

Für Nichtklimabündnisgemeinden wird ein Zuschuss maximal in der Höhe der feinstaubrelevanten Kosten, der jedoch mit 30 % der Gesamtkosten bzw. mit € 4.500,-- bei Investitionen und € 1.500,-- bei sonstigen Leistungen pro Jahr und Gemeinde begrenzt ist, gewährt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den downloads.


Leitlinien (PDF-Datei, 64kb)

Einreichung

Förderansuchen sind schriftlich beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung BD4-Umwelttechnik, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Tel.: 02742/9005-14895 , post.bd4@noel.gv.at unter Verwendung des dafür vorgesehenen Einreichformulars einzubringen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung BD4 - Umwelttechnik


E-Mail: post.bd4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14250, Fax: 02742/9005-14985

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

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Letzte Änderung dieser Seite: 06.07.2010