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Beaufsichtigung von Fahrschülern - Förderung
Richtlinien (Word-Datei, 13kb)
Wer wird gefördert?
Schulerhalter und Elternvereinigungen einer allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschule.
Was wird gefördert?
Die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn und nach Schulende bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.
Wie wird gefördert?
Die Kosten für die Beaufsichtigung hat der Schulerhalter zu tragen. Der Beitrag des Landes beträgt maximal fünfzig Prozent dieser Kosten, jedoch maximal 4,-- Euro pro Aufsichtsstunde.
Antragstellung
Anträge sind bis spätestens 1. Februar des laufenden Schuljahres beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen einzubringen. Die zur Beurteilung der Beaufsichtigungskosten erforderlichen Unterlagen sind anzuschließen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Eva Dorner E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Eva Dorner E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

