> > > > > >
Gemeindeservice


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Informationen für Gemeinden

Förderung der Energieeffizienz bei Gebäuden von allgemeinbildenden Pflichtschulen und Kindergärten

In Anlehnung an  das „Pflichtenheft Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude" werden bei Gebäuden, welche durch den NÖ Schul- und Kindergartenfonds gefördert werden, bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen zusätzlich gefördert.

Einige Beispiele:

  • thermische Gebäudedämmung der Außenhülle (Mehrkosten für höhere Dämmstärken gegenüber den Anforderungen der landesgesetzlichen Vorschriften in Wand-, Boden- und Deckenbereich, etc.)
  • Fenster und Portale (Mehrpreis für z.B. Dreischeibenisolierverglasung, etc.)
  • Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern
  • Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen (Mehrkosten zur Steigerung der Energieeffizienz von Lüftungsanlagen mit z.B. hocheffizienten Wärmetauschern, Doppelrotationswärmetauscher und anderen haustechnischen Anlagen)

Voraussetzung für die Förderung:

Bei Neubauten

  • darf der Heizwärmebedarf 30 kWh/m² und Jahr nicht übersteigen
  • muss die Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen
  • muss so geplant werden, dass durch bauliche Maßnahmen eine sommerliche Überwärmung ausgeschlossen wird und kein externer Energiebedarf für Kühlzwecke erforderlich ist.

Bei Gebäudesanierungen

  • darf der bautechnischen Gebäudesanierung der Heizwärmebedarf 50 kWh/m² und Jahr nicht übersteigen, sofern dies nicht im Widerspruch zu Belangen des Denkmalschutzes und der Bauphysik steht.

Für die Ermittlung des Heizwärmebedarfes sind jene zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Landesvorschriften bzw. Normverfahren anzuwenden.

Folgende Unterlagen sind nach Abrechnung des Projektes vorzulegen:

  • Kostenaufstellung (Formblatt) samt den zugrunde liegenden Kalkulationen
  • Energiekonzept (Beschreibung aller energietechnischen Maßnahmen mit Beschreibung der beabsichtigten Ausführungen und der daraus resultierenden Berechnungen)
  • Energieausweis (Bestand und geplante Ausführung) gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen

Mit den genannten Unterlagen werden alle baulichen und haustechnischen Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Baustandard dokumentiert, die im Zuge eines Neubaues bzw. einer bautechnischen Sanierung eines Schul- bzw. Kindergartengebäudes für energietechnische Maßnahmen entstanden sind.

 

 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Förderung aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Martin Fischer E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229, Fax: 02742/9005-13295

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 02.09.2009