
Die NÖ Elternschule bietet Eltern die Möglichkeit, vier Vortragsreihen sowie eine Reihe von Spezialmodulen mit Vorträgen zu Fragen der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu besuchen. Die Kurse werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgehalten und vom Land finanziell unterstützt. Die Elternschule ist eine Initiative des NÖ Familienreferates gemeinsam mit der Abteilung Jugendwohlfahrt und der Sanitätsdirektion.
Die vier Module der NÖ Elternschule
Eine ausführliche Angabe der vier Module der NÖ Elternschule finden Sie weiter unten als Download.
| Art des Moduls | Zielgruppe |
|---|---|
| Modul I | für werdende Eltern und Eltern von Kindern bis 3 Jahre |
| Modul II | für Eltern von Kindern von 3 bis 6 Jahren |
| Modul III | für Eltern von Kindern von 6 bis 10 Jahren |
| Modul IV | für Eltern von Kindern von 10 bis 15 Jahren |
Organisatorischer Ablauf
Grundsätzlich kann eine Bildungsorganisation, eine Gemeinde, ein Elternverein oder der Gemeinde-Familienreferent eine Elternschule organisieren. Folgende wichtige Punkte sind dabei zu beachten:
Die Förderung zur NÖ Elternschule
Förderungsträger sind das NÖ Familienreferat, die Abteilung Jugendwohlfahrt und die Sanitätsdirektion.
Förderung durch das NÖ Familienreferat
Verfügt ein Veranstalter nicht über eigene Räumlichkeiten, so wird angeregt, die Gemeinde zur kostenlosen Bereitstellung von Räumlichkeiten zu gewinnen.
Förderung durch die Jugendwohlfahrt
Wird die Möglichkeit einer Einheit „Angebot und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien" genutzt, werden von Seiten des Landes die ReferentInnen (MitarbeiterInnen des Familienreferates bzw. SozialarbeiterInnen) zur Verfügung gestellt.
Förderung durch die Sanitätsdirektion
Es steht dem Veranstalter frei, in Kombination mit der Verwendung des Organisationskostenbeitrages und den eventuell eingehobenen Teilnehmerbeiträgen, individuelle Honorierungen mit den ReferentInnen zu vereinbaren.
Die widmungsgemäße Verwendung der Honorarpauschale ist vom Veranstalter anhand des Abrechnungsformulares (weiter unten als Download) nachzuweisen.