Spitalsgeldversicherung des NÖ Familienpasses
Für jeden kostenpflichtigen Begleittag im Krankenhaus bekommt die Begleitperson eines Kindes mit dem Versicherungspaket „STANDARD" einen Betrag von bis zu 22 Euro refundiert. Mit dem Versicherungspaket „PLUS" können es sogar bis zu 30 Euro Spitalsgeld pro Tag sein - und das nicht nur für die Begleitperson, sondern auch für das Kind.
Die Kosten pro Begleittag betragen in NÖ Krankenhäusern im Normalfall 30 Euro. Liegt ihr Kind im Krankenhaus, bekommen Sie mit dem Versicherungspaket „STANDARD" als Begleitperson für jeden kostenpflichtigen Begleittag einen Betrag von bis zu 22 Euro refundiert bzw. bekommt ein Kind und die Begleitperson mit dem Versicherungspaket „PLUS" je bis zu 30 Euro refundiert, sofern Ihnen aufgrund der Mitgliedschaft bei einem Verein oder bei einer anderen Versicherung nicht ohnehin die Kosten ersetzt werden. Ihr Kind muss zwischen drei Monate und zehn Jahre alt sein.
Sofern Anspruch auf Familienhilfe besteht, kann in folgenden Fällen auch für ältere Kinder die Spitalstagegeldversicherung in Anspruch genommen werden:
- bei behinderten Kindern,
- bei Kindern mit schweren Erkrankungen,
- nach schweren Unfällen oder
- wenn vom behandelten Arzt eine ständige Begleitperson geraten wird.
Diese Leistung gilt bereits am Folgetag nach der Einzahlung des jährlichen Kostenbeitrages.
Diese Versicherungsleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kostenbeitrag für das Versicherungspaket von 8,72 Euro bzw. 16,60 Euro einbezahlt wurde (gültig ab 0.00 Uhr Folgetag der Einzahlung).
Antragstellung (STANDARD-Paket)
Senden Sie einen formlosen Brief mit folgenden Angaben:
- Adresse
- Familienpass-Nummer
- Kontonummer
- Bankleitzahl und -name
- Original-Pflegegebührenrechnung vom Krankenhaus über die Kosten und die Aufenthaltsdauer der Begleitperson
- Aufenthaltsbestätigung des Kindes
an die unten angeführte Adresse.
Antragstellung (PLUS-Paket)
Senden Sie einen formlosen Brief mit folgenden Angaben:
- Adresse
- Familienpass-Nummer
- Kontonummer
- Bankleitzahl und -name
- Original-Pflegegebührenrechnung vom Krankenhaus über die Kosten und die Aufenthaltsdauer der Begleitperson
- Original-Pflegegebührenrechnung vom Krankenhaus über die Kosten und die Aufenthaltsdauer des Kindes
an die unten angeführte Adresse.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

