Frauenspezifische Aktivitäten - Antrag
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Beschreibung: | Förderung von frauenspezifischen Projekten zu bestimmten Schwerpunkten. |
Zielgruppen: | Organisationen, Vereine, Netzwerke |
Fördervoraussetzungen: | Die Förderung muss im öffentlichen Interesse sein Ein regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Niederösterreich muss gegeben sein Anbringung des LOGOS des Landes NÖ mit dem Förderhinweis Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Die Finanzierung muss überwiegend gesichert sein |
Förderungsmodalitäten: | Formloses Ansuchen an die unten angegebene Adresse vor Durchführung des Projektes oder der jeweiligen Aktion Detaillierte Projektbeschreibung Finanzierungsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben Bekanntgabe einer aktuellen Bankverbindung Vereinsstatuten und sonstige Nachweise über den/die AntragstellerIn |
Besondere Hinweise: | Nach Gewährung einer Subvention muss die widmungsgemäße Verwendung einer vergebenen und angenommenen Förderung durch eine detaillierte Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden. Originalbelege in der jeweils vergebenen Förderhöhe sind innerhalb der vom NÖ Frauenreferat gesetzten Frist beizulegen. Die Niederösterreichische Landesregierung und ihre Kontrollinstanzen sind berechtigt, in sämtliche das geförderte Projekt betreffende Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Förderungsbetrag muss unverzüglich zurückerstattet werden, falls die Förderung auf Grund unwahrer oder unvollständiger Angaben gewährt wurde oder falls gegen die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich verstoßen wird. Mit Annahme des Finanzierungsbeitrages verpflichtet sich der/die FörderungsnehmerIn zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung unter Beachtung der Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Vergabe einer Subvention!
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Amt der NÖ Landesregierung
Frauenreferat
Albin Fürlinger E-Mail: post.f3frauenreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13003, Fax: 02742/9005-13585
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9