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in Niederösterreich 
Drei Jugendliche ein blondes Mädchen im Vordergrund

Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb




Allgemeine Informationen

Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen, die zur Übernahme von Minderjährigen in volle Erziehung bestimmt sind, dürfen nur mit Bewilligung der Landesregierung errichtet und betrieben werden.




Voraussetzungen

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und Betriebes eines Kinder- und Jugendheimes sowie einer sonstigen Einrichtung hat insbesondere zu enthalten:

  1. ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstelltes sozialpädagogisches Konzept und einen Entwurf einer verbindlichen Heimordnung;
  2. einen Nachweis darüber, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine den Aufgaben der Jugendwohlfahrt entsprechende Betreuung der Minderjährigen gegeben sind;
  3. Angaben über die fachliche Eignung des zu verwendenden Personals;
  4. eine Beschreibung der Liegenschaft hinsichtlich Lage, Ausmaß und beabsichtigter Nutzung (Lageplan, Baupläne);
  5. Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft;
  6. eine Betriebsbeschreibung mit Angaben über die beabsichtigte Gesamtkinderzahl, die Anzahl der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportplätze im Freien;
  7. Bau- und Benützungsbewilligung, Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen;
  8. Angaben über die Art der Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallbeseitigung.

Vor Erteilung der Bewilligung ist ein Lokalaugenschein abzuhalten.




Fristen

keine




Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt




Rechtsgrundlagen

§ 36 NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 in Verbindung mit der NÖ Heimverordnung







WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kinder- und Jugendheime

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


Dr. Peter Rozsa E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16412, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 06.08.2012