Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
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Beschreibung: | Das Land Niederösterreich kann bestimmte soziale Dienste der freien Jugendwohlfahrt mit jährlichen Pauschalbeträgen fördern. |
Formular: | Formblatt - Förderungsansuchen |
| Voraussetzungen: | Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. |
| Notwendige Unterlagen: | Die Verwendung der beiden Formblätter ist für die Beantragung und den Verwendungsnachweis im Rahmen der pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt obligatorisch. |
| Besondere Hinweise: | Die Formulare sind sowohl in elektronischer Form (E-Mail; jeweils im Format „MS-Excel") als auch in Papierform (geschäftsmäßig gefertigt vom Zeichnungsberechtigen) inhaltsgleich dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, vorzulegen. Es wird ersucht, am Format der Formulare keine Änderungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe zu den Formblättern. |
| Fristen: | Förderansuchen: Verwendungsnachweis: |
| Kosten: | Förderansuchen sind von landesrechtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit |
| Zuständigkeit: | Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt |
| Fragen & Antworten (FAQ): | Mehr zu diesem Thema lesen Sie bei den "Häufig gestellten Fragen (FAQ's)" |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Dr. Reinhard Neumayer E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14