
Eltern, die ihr Kind in einem Hort betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Im Betreuungsbeitrag sind die Verpflegungskosten nicht inbegriffen.
Die maximale Betreuungszeit (Vollzeitbetreuung) sind 80 Stunden im Monat. Bei einer anderen Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung des Betreuungsbeitrages.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Betreuungsbeitrag (bis zu maximal 145,60 Euro pro Kind und Monat) und dem zumutbaren Familienbeitrag.
Der zumutbare Familienbeitrag wird mittels dem Gewichteten Pro-Kopf-Einkommen und dem Familieneinkommen berechnet.
Betreuungseinrichtungen finden Sie auf der Website von Family Business unter http://www.kinderbetreuung.at/.
Die Richtlinien bezüglich der Hortförderung finden Sie unten als Download.