Hortförderung - Antrag
(gültig seit 1.1.2002)
| |
|---|---|
Beschreibung: | Antragstellung für die NÖ Hortförderung - Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen |
Formular: | Antragsformular (pdf, 161kb) zum Herunterladen Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften |
| Voraussetzungen: |
|
| Notwendige Unterlagen: |
|
| Besondere Hinweise: | Die Förderung kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich im nachhinein auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses muss dem Familiereferat unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden. Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger unverzüglich rückerstattet werden. |
Bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und vom Hortbetreiber bestätigten Antrag an die unten angeführte Adresse senden. | |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9