Kinderbetreuung
in Niederösterreich
Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres - Antrag
(gültig ab September 2009 bis Juni 2013)
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Beschreibung: | Antragstellung für die Tagesbetreuungseinrichtungsförderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres. Eine Antragstellung mittels Online-Formular ist derzeit nicht möglich. |
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Formular: | Antragsformular (pdf, 30 kb) zum Herunterladen und Ausdrucken. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften |
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Voraussetzungen: | Für die zeitliche Inanspruchnahme der Tagesbetreuungseinrichtung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres im wöchentlichen Ausmaß von 20 Stunden darf von den Eltern (Erziehungsberechtigten) kein Beitrag eingehoben werden. Ausgenommen sind Beiträge für Spezialangebote, Verabreichung von Mahlzeiten und Beiträge zur Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial. Die Erfüllung der Kindergartenpflicht ist vom Träger der Tagesbetreuungseinrichtung für das Kind zu bestätigen. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn das Kind an mindestens 4 Tagen in der Woche und mindestens 16 Stunden während der Bildungszeit am Vormittag die Tagesbetreuungseinrichtung besucht. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben im September und Februar vom Träger der Tagesbetreuungseinrichtung eine vom Land NÖ bereitgestellte Information darüber zu erhalten, dass für den Besuch des Kindes im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres das Land NÖ dem Träger eine Förderung ausbezahlt und sich dadurch die Kosten der Eltern (Erziehungsberechtigten) verringern. Eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, ist vorzulegen. Die Daten des Kindes sind mittels Antragsformular vollständig zu übermitteln. Der Nachweis, dass der Bildungsplan für das verpflichtende Kindergartenjahr erfüllt wird, ist zu erbringen. Tagesbetreuungseinrichtungen müssen bei der Antragstellung eine Bestätigung vorlegen, in der die Qualifizierung der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl. 5065, nachgewiesen wird.
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Notwendige Unterlagen: | - Bestätigung der Gemeinde, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat
- Vollständige Übermittlung der Daten des Kindes mittels Antragsformular
- Bestätigung zum Nachweis der Qualifizierung der Tagesbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl. 5065
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Besondere Hinweise: | - Die Förderung kann nur für das laufende Kindergartenjahr oder das vergangene Kindergartenjahr gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt 10 Monate, beginnt im September und dauert bis zum Juni.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Tagesbetreuungseinrichtungsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2011