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Lenkberechtigung - Wiedererteilung
Allgemeine Informationen
Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:
- Fristablauf (z.B. Befristung bei den Klassen C1/C/D)
- Entziehung der Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate
- Verzicht
Hinweis: Bei einer Entziehung für weniger als 18 Monate erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheines, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten im Führerschein unleserlich, am Foto nicht mehr erkennbar).
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Lenkberechtigung - Wiedererteilung.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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