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Persönliche Ausweise & Dokumente

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in Niederösterreich

Übungsfahrten - Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A

Übungsfahrten können im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.

Den genauen Ablauf der Ausbildung nach § 122 KFG finden Sie auf www.help.gv.at.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 17.02.2011