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Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahre





Allgemeine Informationen

Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Pass mit Chip/Fingerabdrücke

Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden die Fingerabdrücke nicht erfasst.

Kindermiteintragungen: Besteht bereits eine noch bis zum 15. Juni 2012 gültige Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren

Wird ein Kinderpass mit Chip beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

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Voraussetzungen

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Zuständige Stellen

die Passbehörde:

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland - unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Antragstellung bei der Gemeinde 

Einige Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Näher Informationen finden sie bei der entsprechenden Gemeinde.

Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses gerechnet werden.

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Verfahrensablauf

Ein Reisepass für Kinder und unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat.

Beispiele:

Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde) in Blockbuchstaben geleistet.

Zustellung des Reisepass:

Normale Zustellung:
Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Expresspass:
Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

Ein-Tages-Expresspass:
Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.

Weiterführende Information zum Ein-Tages-Expresspass finden sich im entsprechenden Informationsblatt.

Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses rechnen.

Verständigungsservice
Sie können sich durch einen Verständigungsservice zu einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.

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Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

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Kosten

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Rechtsgrundlagen

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.