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in Niederösterreich

Heizkostenzuschuss NÖ 2009/2010


Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2010 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich Richtsätze für die Ausgleichszulage. 

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie
beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Heizkostenzuschuss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung


Bürgerservice - Hotline, E-Mail: post.f3heizkosten@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax:

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 04.01.2010