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Soziale Dienste & Beratung
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in Niederösterreich 
Zwei Frauen die sich beraten

Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde - Flüchtlingshilfe


Hilfe bei Grundversorgungsfragen

Durch die Gewährung von Grundversorgungsleistungen für bestimmte hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden vom Land Niederösterreich einerseits europarechtliche  Verpflichtungen erfüllt und andererseits wird ein geordneter Aufenthalt der betroffenen Fremden in Niederösterreich gewährleistet.  Der gegenständliche Artikel soll für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, Betreuungsorganisationen und Behörden eine Unterstützung bei Alltags- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich darstellen. 


Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden erfolgt im Bundesland Niederösterreich auf Grundlage des  NÖ Grundversorgungsgesetzes. 

Zuständig für die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes ist  die NÖ Landesregierung, die bei dieser Aufgabe  von  der Koordinationsstelle für Ausländerfragen beim Amt der NÖ Landesregierung unterstützt wird. Die Koordinationsstelle für Ausländerfragen entscheidet in diesem Zusammenhang insbesondere über die Gewährung oder Nichtgewährung von Grundversorgungsleistungen. Die Erreichbarkeit der Koordinationsstelle ist aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels ersichtlich.

Link auf die Mailadresse der Koordinationsstelle: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at.


Zielgruppe und Leistungen

Grundversorgung können  folgende hilfsbedürftige Fremde bekommen

  • Asylwerber
  • Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  §§ 72 oder 76 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht
  • Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung

Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind

  • Unterbringung in geeigneten Unterkünften 
  • Verpflegung
  • Krankenversorgung
  • Bekleidungshilfe
  • Schulbedarfshilfe

Hilfsbedürftig ist, wer für sich und seine im selben Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen den Lebensbedarf nicht ausreichend beschaffen kann.  Ob tatsächlich Grundversorgungsleistungen gewährt werden, ist  nach den Bestimmungen des NÖ Grundversorgungsgesetzes zu entscheiden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung sind auf dieser Seite aus der Infobox "Mehr zum Thema" unter dem Link FAQ ersichtlich. Weiters befindet sich am Ende dieses  Artikels zum Herunterladen eine Informationsbroschüre  über die Grundversorgung in Niederösterreich.


Soziale Betreuung durch Caritas und Diakonie

Die Caritas und Diakonie  unterstützen das Land Niederösterreich bei der sozialen Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden.  Dabei ist die Diakonie für das westliche und die Caritas für das östliche Gebiet von Niederösterreich zuständig.  Von der Caritas wird jeweils eine Betreuungsstelle in Wr. Neustadt und Korneuburg und von der Diakonie eine Betreuungsstelle in St. Pölten geführt.  Hilfs- und schutzbedürftige Fremde  können sich  bei Fragen  an diese  beiden Betreuungsorganisationen wenden, wobei die Betreuung entweder mobil in den organisierten Unterkünften oder stationär in den jeweiligen Betreuungsstellen erfolgt.  Die genauen   Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der beiden Betreuungsorganisationen sind aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels (Links und  Downloads) ersichtlich.

Link auf die Mailadresse der Caritas:  post-mfb-noe@caritas-wien.at

Link auf die Mailadresse der Diakonie:  noewe.efdoe@diakonie.at.


Rückkehrberatung

Wenn jemand in sein  Herkunftsland zurückkehren möchte, bieten verschiedene Organisationen ihre Hilfe an.  Im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich wurde der Verein Menschenrechte Österreich  mit der  Unterstützung rückkehrwilliger Personen beauftragt. Für interessierte Personen steht der Verein Menscherechte Österreich jederzeit für Beratungsgespräche  zur Verfügung.

Link auf die Mailadresse des Vereins Menschenrechte Österreich:  noe@verein-menschenrechte.at.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen


Koordinationsstelle für Ausländerfragen E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12994, Fax: 02742/9005/15640, Anmeldung: MO, MI, DO 08:30 - 10:00

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.11.2009