Förderung - Antrag Notstandsunterstützung
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Beschreibung: | Durch die Förderung soll die Schaffung und Erhaltung bäuerlicher Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Zu- oder Nebenerwerb einer bäuerlichen Familie einen angemessenen Lebensunterhalt nachhaltig sichern, ermöglicht werden. Weiters soll eine für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft notwendige Mindestanzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, gesichert werden. |
Formular: | Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Abt. Landwirtschaftsförderung. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, können Sie auch die Langversion der Richtlinie herunterladen: Richtlinientext (pdf-Datei 62 kb) |
| Voraussetzungen: | Vorhandensein von unverschuldeter Notlage (z.B.: Krankheiten in der Familie, außergewöhnliche Ertragsverluste, Viehverluste, usw.) bei Landwirten, soweit nicht durch andere Förderungsmaßnahmen ausreichend geholfen werden kann. Mit der Förderung muß auch ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreicht werden können.Für eine Darlehensgewährung ist eine ausreichende Sicherstellungsmöglichkeit durch Wechsel, Bürgschaft, Pfandrechtseinverleibung oder Bankhaftung notwendig. Eine Förderung durch Darlehen darf nur dann gewährt werden, wenn dessen vertragsmäßige Rückzahlung hinreichend gesichert erscheint.
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| Art der Förderung: | niederverzinsliche Darlehen mit derzeit 2 % Verzinsung und einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren nichtrückzahlbare Beihilfen eine Kombination von Darlehen und Beihilfe Die maximale Förderungshöhe beträgt insgesamt € 36.000,00 |
| Notwendige Unterlagen: | Nachweis der Notlage |
| Besondere Hinweise: | Einzelfall wird von unserem Mitarbeiter vor Ort überprüft |
| Zuständigkeit: | Abteilung Landwirtschaftsförderung |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Veronika Müller-Reinwein E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12776, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

