
Landwirte können bei einer betrieblichen Notsituation Zivildiener zur Unterstüzung anforderen
Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein längerfristiger Ausfall des Betriebsführers durch Todesfall, schweren Arbeitsunfall oder langandauernde Krankheit gegeben sein.
Es darf keine weitere, geeignete Arbeitskraft am Betrieb sein, welche die Arbeiten des ausgefallenen Betriebsführers übernehmen kann.
Die Fortführung des Betriebes kann ohne längeren Einsatz eines Zivildieners nicht geleistet werden.
Die Betriebsnachfolge muss gesichert sein.
Es muss sich also um eine längerfristige betriebliche Notsituation handeln, die ohne Zivildiensteinsatz nicht überbrückt werden kann.
Der Antrag auf Bereitstellung eines Zivildieners kann bei folgenden Institutionen erfolgen:
Die Entscheidung über die tatsächliche Zuteilung fällt das Amt der Nö Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Die Einsatzzeit wird individuell nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Zivildienern durch das Amt der Nö Landesregierung festgelegt.
Die Zivildiener sind dem Amt der Nö Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung unterstellt.
Die Kostenabrechnung erfolgt pro Einsatzstunde. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen € 1,50. Die Kostenabrechnung erfolgt auf Grund der Angaben aus dem Arbeitsbericht, welchen der Zivildiener zu führen hat.
In diesem Betrag sind die Gesamtkosten zuzüglich anfallender Kosten für Einschulung und Bekleidung, sowie abzüglich die Kosten für die Quartierbereitstellung und Entschädigung für die volle Verpflegung bereits eingerechnet.
Wenn kein geeignetes zumutbares Quartier oder keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, muss in der Nähe des Einsatzbetriebes mindestens zwei Wochen vor Einsatzbeginn eine geeignete Möglichkeit gefunden werden. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Einsatzbetrieb zu tragen. Die Kostenersätze werden jährlich valorisiert.