
Berechtigung zur Ausübung von Spezialaufgaben für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege > mehr
Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste bedarf einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. > mehr
Die Nostrifikation erfolgt durch den Landeshauptmann bzw. durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. > mehr
Grundsätzlich darf der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nur entsprechend der Grundausbildung bzw. Sonderausbildung ausgeübt werden. > mehr
Bei Absolvierung einer Ausbildung im Ausland ohne abgeschlossene Nostrifikation in Österreich kann ein Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit zur Fortbildungszwecken gestellt werden. > mehr