Die Informationspflicht über die aktuelle Trinkwasserqualität
Jeder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen des Wassers von einer autorisierten Untersuchungsanstalt durchführen zu lassen.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren. Die Information hat auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen.
Die Abnehmer sind einmal jährlich entweder mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden (z.B. Gemeindezeitung, Anschlag an der Amtstafel) oder auf eine andere geeignete Weise zu informieren. Darin sind die im Wasser enthaltenen Nitrate und Pestizide anzugeben. Wenn zu erwarten ist, dass bei den einzelnen Abnehmern die Konzentrationen der Parameter unterschiedlich sind oder schwanken (z.B. bei Mischung von Wässern unterschiedlicher Beschaffenheit), ist der auf Grund der vorliegenden Analysenergebnisse mögliche Schwankungsbereich anzugeben.
Auf schriftliche Anfrage des Verbrauchers ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet weitere Untersuchungswerte schriftlich bekannt zu geben.
Für weitere Fragen wenden sie sich an ihre nächst gelegene Dienststelle der Trinkwasseraufsicht.
Hinweise bei mikrobiologischen Mängel; Information für Privathaushalte und Lebensmittelbetriebe (pdf, 38.6 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelthygiene
E-Mail: post.gs2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12945, Fax: 02742/9005-15730
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