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Gesundheitsvorsorge & Forschung


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Gesundheitsvorsorge & Forschung
in Niederösterreich

Die Informationspflicht über die aktuelle Trinkwasserqualität

Jeder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen des Wassers von einer autorisierten Untersuchungsanstalt durchführen zu lassen.

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren. Die Information hat auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen.

Die Abnehmer sind einmal jährlich entweder mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden (z.B. Gemeindezeitung, Anschlag an der Amtstafel) oder auf eine andere geeignete Weise zu informieren. Darin sind die im Wasser enthaltenen Nitrate und Pestizide anzugeben. Wenn zu erwarten ist, dass bei den einzelnen Abnehmern die Konzentrationen der Parameter unterschiedlich sind oder schwanken (z.B. bei Mischung von Wässern unterschiedlicher Beschaffenheit), ist der auf Grund der vorliegenden Analysenergebnisse mögliche Schwankungsbereich anzugeben.

Auf schriftliche Anfrage des Verbrauchers ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet weitere Untersuchungswerte schriftlich bekannt zu geben.
Für weitere Fragen wenden sie sich an ihre nächst gelegene Dienststelle der Trinkwasseraufsicht.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Trinkwasserkontrolle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelthygiene


E-Mail: post.gs2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12945, Fax: 02742/9005-15730

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 15B

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 01.12.2010