Allgemeine Informationen zu Vereinen. > mehr
Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet. > mehr
Ein Verein, der zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist, hat eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer zu bestellen. > mehr
Jede Änderung oder Bestellung eines organschaftlichen Vertreters muss der Behörde gemeldet werden. > mehr
Kann die Bestellung der Leitungsorgane, d.h. der organschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter nicht innerhalb eines Jahres ab Vereinsentstehung erfolgen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. > mehr
Jede Änderung der Statuten (z.B. Änderung des Vereinsnamens, Sitzverlegung) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen. > mehr
Ein Verein kann mit Bescheid durch die Behörde aufgelöst werden. > mehr
Wenn ein Verein sich freiwillig auflöst, ist dieser Beschluss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen. > mehr
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen (Vereinsregisterauszug). > mehr
Jeder im Vereinsregister eingetragene Verein kann bei Vorliegen besonderer Gründe bei der Vereinsbehörde beantragen, keine Vereinsregisterauskünfte über ihn zu erteilen (Auskunftssperre). > mehr
Ein Verein ist zur Meldung einer Änderung der Zustellanschrift verpflichtet. > mehr