Fördervoraussetzungen
Ein wichtiger Teilbereich der Verwaltung ist die Förderung verschiedener Lebensbereiche. Dazu gehört auch der Sport. Der Sport hat einen bedeutenden Stellenwert im Leben der Menschen und in der Gesellschaft. Es ist daher Ziel des Sportgesetzes, den Sport in Niederösterreich in all seinen Erscheinungsformen bestmöglich zu fördern (§ 1 NÖ Sportgesetz).
Allgemeine Sportförderung
Eine Unterstützung im Rahmen der „Allgemeinen Sportförderung" durch einen Finanzierungsbeitrag darf nur für solche Vorhaben gewährt werden, die nicht überwiegend Erwerbszwecken dienen (§ 2 Abs. 3 NÖ Sportgesetz).
Die Förderung kann bei gegebenen Voraussetzungen in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe oder eines Zinsenzuschusses bestehen. Auch sind die Förderungsmaßnahmen des Landes mit solchen des Bundes und der Gemeinden abzustimmen und auf sonstige zur Verfügung gestellte Mittel ist Bedacht zu nehmen (§ 3 NÖ Sportgesetz). Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich.
§ 2 NÖ Sportgesetz verweist auf die förderungswürdigen Zwecke und enthält eine beispielhafte Auflistung. Das Land fördert aus dem Sportbudget entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten:
Besondere Sportförderung
Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen bei der Realisierung von Projekten. Das Sportgesetz sieht darüber hinaus im Rahmen der „Besonderen Sportförderung" Beratung als Serviceleistung vor (§ 4 Abs. 1 NÖ Sportgesetz).
Diese umfasst unter anderem auch Hilfestellung bei der Organisation von Sportveranstaltungen mit internationaler oder überregionaler Bedeutung. Wesentlich unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Beratung im Sportstättenbau bei besonderer Berücksichtigung einer umweltgerechten Ausführung. In vielen Fällen können dadurch Fehlplanungen vermieden und der Nutzen der eingesetzten Sportförderungsmittel gesteigert werden. Bei besonders bedeutenden Projekten wird das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) mit seinen Sachverständigen zur Beratung beigezogen.
Seit 1990 wird in der Landeshauptstadt die Landessportschule „Sportwelt Niederösterreich - DAS Sportzentrum" betrieben. Als starker Partner des Sports in Niederösterreich bietet die Sportwelt unter anderem Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, vor allem für den Spitzensport, sowie begleitende Beherbergung und Verpflegung in Zusammenarbeit mit den NÖ Sportverbänden -und -vereinen und NÖ Schulbehörden sowie mit dem Sportleistungszentrum St. Pölten „Nachwuchsleistungsmodell" an (§ 4 Abs. 2 NÖ Sportgesetz). Das Land Niederrösterreich unterstützt in diesem Zusammenhang durch Wahrnehmung der Beteiligungsverwaltung.
Sportstätten
Erwerb, die Errichtung und Erhaltung von Sportstätten.
Förderziel
- Ausstattung des Landes und der Gemeinden mit den notwendigen Sportstätten;
- Verbesserung der bestehenden Sportanlagen;
- Schaffung einer leistungfähigen Basis für das vereinsgerechte Angebot;
Förderwerber
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände,
- gemeinnützige Sportvereine und NÖ Sportverbände,
- Dach- und Fachverbände.
Fördergegenstand
- Neuerrichtung sowie Neu- und Umgestaltung von Sportanlagen.
- Das Vorhaben darf nicht überwiegend Erwerbszwecken dienen.
Einreichfristen
Die Genehmigung von Förderungsanträgen im Sportstättenbau ist jeweils im Frühjahr bzw. im Herbst vorgesehen. Vollständig ausgefüllte Förderungsanträge incl. erforderlicher Beilagen müssen daher bis spätestens
31. Jänner bzw. 30. August
bei der Abteilung Sport eingelangt sein.
Zuschuss
Es werden nur jene Kosten gefördert, die nach Antragstellung entstehen. Basis für die Berechnung der Förderung ist jener Teil der Gesamtkosten, welcher der sportlichen Nutzung bzw. der Nutzung durch den Sportverein entspricht.
Sportgeräte
Moderne Geräte sind sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport (Rennräder, Boote, Matten, Tischtennistische, Turngeräte, u. a.) förderbar.
Jugendausbildungs- und Leistungszentren
Die Sportförderung bezieht sich auf
a) vereinsoffene und vom zuständigen Verband anerkannte Trainingszentren, und
b) sportliche Schwerpunktbildungen im schulischen Bereich.
Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Sportlehrern, Lehrwarten, Trainern und Funktionären der Sportverbände.
Sportlehrer
Sportmedizinische Betreuung
Eine gründliche, sportärztliche Untersuchung ist unbedingt erforderlich, um eine gezielte Sportausübung im Leistungssport zu ermöglichen.
Über Ansuchen werden von der Sportabteilung Gutscheine ausgestellt, welche zur sportärztlichen Untersuchung von Angehörigen anerkannter Leistungszentren sowie Kadermitgliedern der NÖ Sportverbände berechtigen.
Ebenso erhalten Schülerinnen und Schüler von Sporthauptschulen bzw. Sportmittelschulen sowie Sportgymnasien - über einen Antrag der Schuldirektion - eine Unterstützung zur sportärztlichen Untersuchung.
Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen von überörtlichem Interesse und von internationaler Bedeutung.
Jugendsport
Eine Förderung für den Jugendsport knüpft sich an folgende Voraussetzungen:
- Beschickung überregionaler Veranstaltungen von zumindest hohem nationalen Niveau, sowie Unterstützung derartiger Veranstaltungen, die von einem NÖ Verein durchgeführt werden.
- NÖ Jugendkaderkurse der jeweiligen NÖ Verbände.
- Ankauf kostenaufwendiger Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände.
In den Genuß der Förderung kommt der Verein, dem der Jugendsportler angehört.
Spitzensport
Bei der Spitzensportförderung ist zu unterscheiden:
- Die NÖ TOP-SPORT-AKTION für den EINZELSPORTLER, deren Zielsetzung es ist, NÖ Spitzensportler mit internationalem Standard so zu fördern, daß sie sich optimal auf ihren Sport konzentrieren können, um so die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu erleichtern.
- die Förderung von MANNSCHAFTSSPORTARTEN, deren Grundlage die von der NÖ Landesregierung beschlossenen Richtlinien sind. Für die Höhe der Förderung in der jeweiligen Spielsaison ist die Leistung in der Vorsaison ausschlaggebend.
Administration der NÖ Dach- und Fachverbände
Da den drei Dachverbänden und über 50 ordentlichen Fachverbänden große Bedeutung für den Sport in NÖ zukommt, wird ihre Arbeit mit jährlichen Subventionen honoriert.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Mag. Ilse STÖGER, E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16159, Fax: 02742/9005-13066
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13