Zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer werden von den Inspektoren der Land- und Forstwirtschaftsinspektion Kontrollen durchgeführt.
Bei den Inspektionen, die zum Teil angekündigt und zum Teil unangekündigt erfolgen, werden insbesondere
der Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit, der Verwendungsschutz einschließlich der Einhaltung des Arbeitsrechtes
sowie
die in den Betrieben verwendeten Maschinen und Geräte, die baulichen Anlagen und die elektrischen Einrichtungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen bzw. des baulichen und sicherheitstechnischen Zustandes kontrolliert.
Für nähere Informationen weisen wir auf NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, hin.