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Landwirtschaft
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Landwirtschaft 
in Niederösterreich 
Rebstöcke im Frühjahr

Dienstnehmerschutz

Zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer werden von den Inspektoren der Land- und Forstwirtschaftsinspektion Kontrollen durchgeführt.


Bei den Inspektionen, die zum Teil angekündigt und zum Teil unangekündigt erfolgen, werden insbesondere

  • der Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit, der Verwendungsschutz einschließlich der Einhaltung des Arbeitsrechtes

sowie

  • die in den Betrieben verwendeten Maschinen und Geräte, die baulichen Anlagen und die elektrischen Einrichtungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen bzw. des baulichen und sicherheitstechnischen Zustandes kontrolliert.

Für nähere Informationen weisen wir auf NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, hin.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Dienstnehmerschutz in der Land- und Forstwirtschaft

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung


Dipl.-Ing. Leopold Fegerl E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12825, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 29.11.2011