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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Europäischer Fischereifonds 2007-2013 (EFF)

 

Beschreibung:

Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es durch den Europäischer Fischereifonds (EFF), im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung unter ausgewogener Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte eine nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen und eine nachhaltige Aquakultur zu gewährleisten.

Durch den EFF soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik gesteuert werden.

Formular:

Antrag zum EFF
Voraussetzungen:

Das Österreichische Gemeinschaftsprogramm im Rahmen des EFF sieht folgende Maßnahmenblöcke bzw. Aktionen vor:

•·        Aquakultur

•·        Binnenfischerei

•·        Verarbeitung und Vermarktung

•·        Pilotprojekte

Notwendige Unterlagen:

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss der Antrag zur Förderung gestellt werden. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Projektdurchführung bei der Förderstelle eingelangt ist. Leistungen und Tätigkeiten, die vor dem Datum des Eingangsstempels der Förderstelle erbracht wurden, sind nicht förderbar.

Dieser Antrag ist die Basis für das Genehmigungsverfahren. Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung sowie der Fragebogen SUP - Monitoring anzuschließen. Weitere notwendige projektspezifische Beilagen, die für das Genehmigungsverfahren benötigt werden, sind der letzten Seite des Förderantrages zu entnehmen.

Zuständigkeit:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Europäischen Fischereifonds (EFF)

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)


Ing Harald Schager, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12984, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 04.09.2008