Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Bereich der Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION
Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.
Ziel
Förderung von materiellen Investitionen im Bereich der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Verbesserung der Umwelt und Ressourceneffizienz
- Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Qualität
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Innovationen
Förderungsgegenstände
- Investitionen zur Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung innovativer Produkte
- Investitionen zur Herstellung oder Vermarktung von Markt- und Convenienceprodukten sowie Produkten mit Herkunftsbezeichnung
- Investitionen zur Erhöhung des Veredelungsgrades
- Investitionen zur Verbesserung des innerbetrieblichen Produktflusses oder der Prozesstechnik
- Investitionen zur Verbesserung der Umweltwirkungen oder der Ressourceneffizienz sowie der Arbeitsbedingungen
- Investitionen zur Verbesserung der Hygiene- und Qualitätsstandards
Fördervoraussetzungen
- Die Kosten betreffen die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen, die unter Anhang I des EU-Vertrages (landw. Erzeugnisse) fallen, ausgenommen Fischereierzeugnisse.
- Förderfähige Sektoren wie: Ackerkulturen, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Zierpflanzen, Wein, Milch und Milchprodukten
- Investitionen müssen den Stand der Technik entsprechen
- Einfache Ersatzinvestitionen sind ausgeschlossen
- Investitionsstandort muss in Österreich liegen
- Für die Erzeugnisse müssen normale Absatzmöglichkeiten auf den Märkten gefunden werden können
- Vorhaben, die nicht zu einer Wertsicherung oder Verbesserung der Wertschöpfung der betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen, sind ausgeschlossen
- Projektkosten mind. € 10.000,- bis max. € 250.000,- bzw. € 85.000,- bei Ölkürbis, Kräuter und sonstige Kleinalternativen
Förderungswerber
- Kooperation von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben (mind. 3)
- Kooperation von landwirtschaftlichen Betrieben mit anderen Unternehmen der Ernährungswirtschaft (mind. 3)
- Die Kooperation muss auf mind. 5 Jahre ausgelegt sein und in schriftlicher Form vorliegen. Bei einer Vereinigung zwischen Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe und anderen natürlichen oder juristischen Personen, muss zumindest die Hälfte des eingesetzten Kapitals und der Stimmrechte von Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe gehalten werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden nur Zuschüsse zu Investitionen gewährt. Sach- und Personalaufwand ist nicht förderbar.
Die Förderung beträgt bis zu 40%, in der Regel werden aber 20% bzw. bei LEADER- Projekten 23% gewährt.
Als Hilfestellung für die Antragstellung stehen die Regionalmanagements bzw. das Agrarmanagement zur Verfügung.
Projekte in NÖ LEADER Regionen müssen der lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und daher im Wege der lokalen Aktionsgruppe eingereicht werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF 3)
Dipl. Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12990, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12